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Auf Einladung des Bürgermeisterkandidaten der Verbandsgemeinde Jockgrim, Tobias Völkel, und des CDU-Kreisverbandes Germersheim fand am Dienstag, 2. Juni 2009, in Jockgrim eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ statt.
Der Kreisverbandsvorsitzende Dr. Thomas Gebhart hatte hochkarätige Referenten für die Veranstaltung gewinnen können. Hauptrednerin war die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner. Die Theologin beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem brisanten Thema. Sie berichtete, dass der Bundestag im Juni über drei Gesetzesentwürfe zur Patientenverfügung entscheiden wolle; die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung werde gerade bei Medizinern und Juristen immer lauter.
Dr. Axel Wilke, Notar und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, beleuchtete das Thema aus juristischer Sicht. Den medizinischen Aspekt rückte der Bad Bergzaberner Arzt Dr. Fred-Holger Ludwig in dem Blickpunkt. Diözesanreferent Michael Neis schließlich betrachtete die Patientenverfügung aus ethischer und kirchlicher Sicht. Durch diese vier Sichtweisen erhielten die Besucher einen umfassenden Eindruck des komplexen Themas.
Am Mikrofon Tobias Völkel, sitzend v.l.n.r. Michael Neis, Dr. Fred-Holger Ludwig, MdL Dr. Axel Wilke, MdB Julia Klöckner, MdL Dr. Thomas Gebhart und Landrat Dr. Fritz Brechtel
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder überhaupt erst zu bilden, sei es durch einen Unfall, Krankheit oder hohes Alter, sei es aufgrund von Bewusstseinsverlust oder Demenz. In der Patientenverfügung legt der Betroffene fest, wie er in einem solchen Fall behandelt werden will. Die Patientenverfügung kommt nur im Fall einer irreversiblen tödlichen Erkrankung zum Tragen. Der Verfasser kann sie jederzeit ändern. Keinesfalls geht es bei der Patientenverfügung um Sterbehilfe, sondern, wie Dr. Fred-Holger Ludwig es formulierte, darum, „den verbleibenden Tagen Leben zu geben“.
Wie die Referenten betonten, gibt es keine allgemein gültige Lösung. Als gute Basis empfahl Michael Neis die christliche Patientenverfügung, auch die Vorlage des Bundesministeriums der Justiz sei empfehlenswert. Das Gespräch mit einem Arzt, mit Angehörigen oder Freunden, auch mit einem Juristen kann hilfreich sein. Auch auf die Vorsorgevollmacht wiesen die Referenten hin. Eindringlich empfahlen sie einen offenen Umgang mit dem Themenkomplex.
Dr. Thomas Gebhart moderierte die abschließende Diskussionsrunde, in der die Besucher auf ihre Fragen fundierte Antworten aus unterschiedlichen Blickwinkeln erhielten.
Mit der Veranstaltung zur „Patientenverfügung“ hatten Dr. Thomas Gebhart und Tobias Völkel ein Thema getroffen, das bei den Zuhörerinnen und Zuhörern enormes Interesse fand. Das war schließlich der Zweck der Veranstaltung – den Menschen Informationen und Anregungen zu geben in Fragen, die sie bewegen. |